Förderung digitaler Ausstattung

Liebe Sportvereine im Kreis Mettmann.

Moderne Laptops, Notebooks, Smartboards und Scanner statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. 

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen im Kreis Mettmann mit einer Mitgliedschaft beim örtlichen Stadtsportverband.

Die Antragsstellung für Ihren Verein ist bis zum 28.02.2023 möglich.

Ablauf der Förderung für Sportvereine

Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren:

  • Antragsstellung bis 28.02.2023 beim KSB Mettmann e.V.​ an digitalfoerderung@ksbmettmann.de
  • Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch den KSB bis zum 10.07.2023.​¹
  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15.09.2023.¹
  • Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.​
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim KSB nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 15.09.2023.¹
  • Der KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
  • Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB an den Sportverein.  

Antragsformular für Vereine

Schreiben Sie uns auch bei Fragen gern direkt an: digitalfoerderung@ksbmettmann.de

Weitere Infos unter https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine

 

Ihre Ansprechpartner:

Michael Weigerding

Iris Schubert

Tel. 02104 - 976 100
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