Förderung digitaler Ausstattung - So geht es weiter

Liebe Sportvereine im Kreis Mettmann, 

rund 150 Sportvereine haben den Antrag auf Förderung aus dem Programm „Digitalisierung von gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW“ der Europäischen Union gestellt. Inzwischen hat der Kreissportbund Mettmann e.V. den entsprechenden Förderbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten und allen Vereinen den Weiterleitungsvertrag per Post zugesandt. Nachfolgend haben wir alle wichtigen Informationen zum weiteren Ablauf zusammengefasst und relevante Dokumente hinterlegt.

- Checkliste für Verwendungsnachweis und Projektakte

- Allgemeine Nebenbestimmungen (ANbest)

- Anlage 5.1/5.9  Belegliste (Excel-Format)

- Anlage 5.3 Vergabeliste (Excel-Format)

- FAQs Anschaffungen 

- Merkblatt Information und Kommunikation (Publizitätsvorschriften)

 

  • Durchführungszeitraum (Kaufvorgang): 01.06.2023 - 18.08.2023.
  • Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren (siehe Checkliste 3 "Projektakte")​
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim KSB bis  18.08.2023.
  • Der KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
  • Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB an den Sportverein.  

Schreiben Sie uns auch bei Fragen gern direkt an: digitalfoerderung@ksbmettmann.de

Weitere Infos unter https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine

 

Ihre Ansprechpartner:

Michael Weigerding

Iris Schubert

Tel. 02104 - 976 100
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