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§ 1 Name – Sitz – Grundsätze (1) Der Kreissportbund Mettmann e.V. (im folgenden KSB genannt) ist der Zusammenschluss der Stadtsportverbände im Kreis Mettmann. Er hat seinen Sitz in Mettmann und ist in das Vereinsregister eingetragen. (2) Der KSB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Der KSB ist selbstlos tätig. Seine Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des KSB, die über den satzungsgemäßen Zweck hinausgehen. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des KSB dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des KSB fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Personen, die sich im Ehrenamt oder nebenberuflich im Verein im gemeinnützigen Bereich engagieren, können im Rahmen der steuerlich zulässigen Ehrenamtspauschalen/Übungsleiterfreibeträge begünstigt werden (4) Der KSB ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz. (5) Der KSB tritt für einen manipulationsfreien Sport ein. Er unterwirft sich den Verpflichtungen der NADA (Nationale Doping Agentur Deutschland). (6) Der KSB ist Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (im folgenden LSB genannt) und kann Mitglied in anderen Organisationen sein. |