§ 5 Rechtsgrundlagen

(1) Rechtsgrundlage des KSB sind die Satzung und die Ordnungen, die er zur Durchführung seiner Aufgaben beschließt. Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen, sie sind nicht Bestandteil der Satzung.

(2) Die Satzung sowie ihre Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Jugendordnung wird von der Sportjugend beschlossen und bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

(3) Die in dieser Satzung geforderte Schriftform wird auch durch Übermittlung von
E-Mails erfüllt. Der KSB benutzt dazu die von den Mitgliedern benannten E-Mail- Adressen.