§ 5

Rechtsgrundlagen

 

 

(1)

Rechtsgrundlagen des KSB sind die Satzung und die Ordnungen, die er zur Durchführung seiner Aufgaben beschliesst. Die Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen und sind verbindlich für den gesamten KSB.

(2)

Ordnungen und ihre Änderungen werden mit Ausnahme der Jugendordnung vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.

(3)

Die Ordnungen, mit Ausnahme der Jugendordnung, sind nicht Bestandteil der Satzung.

(4)

Die Satzung und die Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung und den Ordnungen des LSB stehen.