|
|
b)
|
den Sport in jeder Beziehung zu fördern und die dafür erforderlichen Massnahmen zu koordinieren; den Sport in vereinsübergreifenden und überfachlichen Angelegenheiten auch gegenüber Kreistag und Kreisverwaltung, dem Landessportbund NW, ggfs. auch den Sportfachverbänden zu vertreten.
|