|
§ 16
|
Inkrafttreten der Satzung
|
|
|
|
|
(1)
|
Die 1. Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 14.12.1976 beschlossen.
|
|
(2)
|
Die Änderung vom 12.05.1992 tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
|
|
(3)
|
Durch die Mitgliederversammlung vom 11.06.2003 wird bestimmt, dass der KSB gem. 57 Abs. 1 BGB in das Vereinsregister einzutragen ist.
|
|
(4)
|
Die Satzungsänderung des Vereins wurde am 04. Dezember 2003 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Mettmann eingetragen
|