§ 16

Inkrafttreten der Satzung 

 

 

(1)

Die 1. Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 14.12.1976 beschlossen.

(2)

Die Änderung vom 12.05.1992 tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

(3)

Durch die Mitgliederversammlung vom 11.06.2003 wird bestimmt, dass der KSB gem. 57 Abs. 1 BGB in das Vereinsregister einzutragen ist.

(4)

Die Satzungsänderung des Vereins wurde am 04. Dezember 2003 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Mettmann eingetragen