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Mitglieder, die die Mehrheitsbeschlüsse der Mitgliederversammlung nicht anerkennen und damit den Interessen des KSB zuwiderhandeln, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem KSB ausgeschlossen werden. Hierzu bedarf es einer dreiviertel Mehrheit der anwesenden Stimmen der Mitgliederversammlung, jedoch muss der Ausschlussantrag mit der Einladung bekanntgegeben werden.
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