Aktiv und gesund durch Bewegung Sport für Jedermann
Hinweise zur Anmeldung
Anmeldung/Kursgebühren
Die Anmeldung zu den Lehrgngen erfolgt schriftlich – mit Vereinsstempel als Nachweis für die reduzierte Teilnehmergebühr (auch per Fax, E-Mail oder online möglich). Jede Anmeldung wird schriftlich bestätigt – mit der Zahlungsaufforderung per Lastschrift oder Überweisung. Nach Erhalt der Bestätigung ist die Lehrgangsgebühr innerhalb von 10 Tagen zu entrichten – die Anmeldung gilt damit als verbindlich! Mögliche Stornierungen bitte umgehend melden. (siehe auch Stornoregelung!) Bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgt die schriftliche Einladung mit Anreisehinweis!
Kursdurchführung
Das QZ Rhein Ruhr verpflichtet sich zur Durchführung der für die Veranstaltung jeweils angegebenen Unterrichtsstunden. Orts- und Zeitangaben sollen nach Möglichkeit eingehalten werden, Änderungen lassen sich jedoch nicht immer ausschließen. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig benachrichtigt. Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrgangsleitung besteht nicht. Ausgefallene Stunden werden nur nachgeholt, wenn der Ausfall dem Veranstalter angelastet werden kann. Alle Lehrgänge erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Lehrgang abzusagen. Sie werden umgehend benachrichtigt und erhalten Ihre eingezahlte Lehrgangsgebühr rückerstattet. (Änderungen bzw. Berichtigungen aus organisatorischen Gründen oder infolge von Druckfehlern bleiben vorbehalten!)
Versicherungen/Haftung
Bei der Sporthilfe e.V. besteht für alle Lehrgänge des Qualifizierungszentrums Rhein Ruhr im Rahmen des Sportversicherungsvertrages Versicherungsschutz u.a. für Unfälle und Haftpflichtschäden. Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen, die in den Geschäftsstellen der QZ-Partner zur Einsichtnahme ausliegen. Eine Haftung für persönliche Gegenstände, die während eines Lehrganges verloren gehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wir empfehlen deshalb, wertvolle Kleidung, Schlüssel usw. nicht unbeaufsichtigt (in den Umkleideräumen) zu lassen. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die Lehrgangsleitung.
Stornoregelung
Lehrgangsabsagen bedürfen der Schriftform (auch per Fax, E-Mail oder online möglich). Die Verwaltungsgebühr beträgt 10% der Lehrgangskosten, mindestens jedoch 10,00 €. Ab 14 Tage vor Lehrgangsbeginn beträgt die Stornogebhr 50%, bei Nichtteilnahme verfällt die eingezahlte TN-Gebühr!
Datenschutz
Der LandesSportBund sowie die landesweit tätigen Qualifizierungszentren wickeln alle Qualifizierungsmaßnahmen im Sport in Nordrhein-Westfalen über das zentrale EDV-Kurs- und Lehrgangsprogramm „Pro-QUA" ab. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten über diese zentrale Datenbank im Rahmen der Zweckbestimmung des LandesSportBundes einschließlich seiner Töchter sowie der landesweit tätigen Qualifizierungszentren erklären. Der LandesSportBund NRW e.V. sowie die landesweit tätigen Qualifizierungszentren verpflichten sich, die erhobenen Daten unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nur als Mittel zur Erfüllung ihrer eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.